Willkommen bei der Bürgerauskunft

Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte (Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) zu erteilen.

Die Bürgerauskunft stellt Ihnen diese "einfache Melderegisterauskunft" für die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop auf diesen Seiten online zur Verfügung.

Mit einer Registrierung bei der Bürgerauskunft melden Sie sich gleichzeitig für alle oben genannten Städte an.

Kostenpflichtige Dienstleistung

Die Bürgerauskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter der Städte (z.B. per Post oder persönlich), kostenpflichtig. Für jede Melderegisterauskunft fallen hierbei Kosten an. Falls eine Person mehrfach umgezogen ist fallen für jede Stadt, die dabei eine Melderegisterauskunft erteilt, die Kosten erneut an.

Eine Anfrage wird auch dann berechnet, wenn auf Basis Ihrer Eingaben keine Adressauskunft erteilt werden kann, weil

  • keine Person ermittelt werden konnte
  • mehrere Personen ermittelt wurden, womit keine eindeutige Identifizierung möglich war
  • die angefragte Person einer Auskunftserteilung über das Internet widersprochen hat

Einholung einer Bürgerauskunft

Wenn Sie bereits bei der Bürgerauskunft als Nutzer registriert sind oder als gelegentlicher Nutzer über Zugangsdaten verfügen, können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort über den Menüpunkt Anmelden einloggen. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie dann Melderegisteranfragen stellen oder bereits erteilte Auskünfte abholen.

Falls Sie nur gelegentlich Melderegisteranfragen stellen und erstmalig die Bürgerauskunft nutzen, wählen Sie den Menüpunkt Anfragen stellen.

Falls Sie regelmäßig Melderegisteranfragen stellen und noch nicht bei der Bürgerauskunft registriert sind, wählen Sie den Menüpunkt Registrierung.

Einfache Melderegisterauskunft 2.5.11 | Nutzungsbedingungen | Kontaktdaten
Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen


Internet-Anfragen werden wie schriftliche Anfragen behandelt und sind deshalb gebührenpflichtig. Über das Internet eingestellte Anfragen werden auch über das Internet beantwortet. Bitte stellen Sie dieselbe Anfrage nur auf einem Weg, sonst wird sie doppelt bearbeitet und berechnet.

Für die Auskünfte aus dem Melderegister gelten die Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. November 2015, zuletzt geändert am 11.10.2016. Auskünfte aus den Unterlagen des Melderegisters dürfen gem. §44 nur über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade, derzeitige Anschriften und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache einzelner bestimmter Einwohner erteilt werden (Einfache Melderegisterauskunft). Darüber hinaus gehende Auskünfte (Erweiterte Melderegisterauskünfte und Archivauskünfte) sind weiterhin nur auf schriftlichen Postweg möglich.

Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die von Ihnen gesuchte Person mit der hier ermittelten Person tatsächlich identisch ist und noch in der registrierten Wohnung wohnt.

Gebühren:
Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die gesuchte Person noch unter der angegebenen Anschrift gemeldet ist oder nicht zu ermitteln ist. Die Gebühr wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben und beträgt derzeit für die elektronische Melderegisterauskunft gem. §44 Abs.1 BMG je Auskunft 6,- Euro. Die Gebührenabrechnung erfolgt per Sammelabrechnung oder Lastschrift.


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