Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte (Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) zu erteilen.
Die Bürgerauskunft stellt Ihnen diese "einfache Melderegisterauskunft" für die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop auf diesen Seiten online zur Verfügung.
Mit einer Registrierung bei der Bürgerauskunft melden Sie sich gleichzeitig für alle oben genannten Städte an.
Die Bürgerauskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter der Städte (z.B. per Post oder persönlich), kostenpflichtig. Für jede Melderegisterauskunft fallen hierbei Kosten an. Falls eine Person mehrfach umgezogen ist fallen für jede Stadt, die dabei eine Melderegisterauskunft erteilt, die Kosten erneut an.
Eine Anfrage wird auch dann berechnet, wenn auf Basis Ihrer Eingaben keine Adressauskunft erteilt werden kann, weil
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